Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Reichsrecht
Reichs|recht, das :]; Recht des Deutschen Reiches (im Unterschied zum Landesrecht):
R Reichsrecht bricht Landesrecht (bezogen auf eine Sache, die wichtiger ist als etwas anderes [alter Rechtsgrundsatz; ↑ "brechen" (4 a)]).
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