Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Regierungsrat
Re|gie|rungs|rat, der:1. höherer Beamter im Verwaltungsdienst übergeordneter Bundes- und Landesbehörden (Abk.: Reg.-Rat):
Regierungsrat Müllers/des Regierungsrats Müller.
2. (schweizerisch)
a) aus mehreren, unmittelbar vom Volk gewählten Mitgliedern bestehende ↑ "Regierung" (2) eines Kantons;
b) Mitglied eines Regierungsrates (2 a).
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