Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
redhibitorisch
red|hi|bi|to|risch [lateinisch redhibitorius] (Rechtssprache, Kaufmannssprache):die Redhibition betreffend, sie zum Ziel habend:
redhibitorische Klage (Klage auf Wandlung, Rückgängigmachung eines Kaufvertrages wegen mangelhafter Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes).
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