Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Rede
Re|de, die; -, -n [mittelhochdeutsch rede, althochdeutsch red[i]a, radia = Rede (und Antwort); Sprache; Vernunft; Rechenschaft; ursprünglich = das Gefügte; zum Teil vielleicht Lehnbedeutung aus lateinisch ratio, ↑ "Ratio"]:1. a) mündliche Darlegung von Gedanken vor einem Publikum über ein bestimmtes Thema oder Arbeitsgebiet:
eine lange, fesselnde, langweilige, trockene, gut aufgebaute, improvisierte, frei gehaltene, zündende, leidenschaftliche Rede;
eine Rede an das Volk;
die Rede hat Eindruck gemacht, Aufsehen erregt;
eine Rede [vor dem Parlament] halten;
eine Rede mitstenografieren, im Rundfunk übertragen;
leider hat er seine Rede ganz abgelesen;
er hat sich bei seiner Rede dauernd verhaspelt, ist in der Rede stecken geblieben;
☆ große Reden schwingen (umgangssprachlich; prahlerisch reden);
K jemanden zur Rede setzen (jemanden zur Rede stellen: Er verwunderte sich, dass Ihr ihn durch einen Reitersjungen zur Rede setzen ließt [Goethe, Götz II]);
b) geübtes Sprechen, rhetorischer Vortrag:
die Kunst der Rede;
die Gabe der Rede haben;
etwas in freier Rede vortragen.
2. a) das Reden; zusammenhängende Äußerung; Worte [die zum Gespräch werden]; geäußerte Meinung, Ansicht:
Rede und Gegenrede;
laute Reden gingen hin und her;
plötzlich verstummten alle Reden (Gespräche);
[das war schon immer] meine Rede! (umgangssprachlich; das habe ich schon immer gesagt);
von dieser Angelegenheit ist nicht die Rede gewesen (nicht gesprochen worden);
jemandes stehende Rede (ständig wiederholte Äußerung) sein;
gottlose, unanständige, lockere, lose, weise, kluge (meist ironisch: dumme) -n führen;
die Rede (das Gespräch) auf etwas bringen;
geschickt nahm er seine Rede (sein Thema) wieder auf;
man erging sich in dunklen Reden;
Verdammt will ich sein, war eine seiner Reden (Gaiser, Jagd 55);
Dass es bei Frau Andernoth in der Schwebe war, ob sie ihren Mann für tot erklären ließ, darauf kam einmal beiläufig die Rede (das Gespräch; Gaiser, Schlußball 182);
R der langen Rede/langer Rede kurzer Sinn (nach Schiller, Piccolomini I, 2: »Was ist der langen Rede kurzer Sinn?«); vergiss deine Rede nicht! (vergiss nicht, was du sagen wolltest!);
☆ von etwas kann keine Rede sein (etwas trifft absolut nicht zu, ist völlig ausgeschlossen: Wenn aber auch jetzt von Freundschaft keine Rede sein konnte, so lag es nicht an Heinrich [Reich-Ranicki, Th. Mann 176]);
jemandem die Rede verschlagen (umgangssprachlich; jemanden stumm machen [vor Staunen oder Entsetzen]);
jemandem Rede [und Antwort] stehen (jemandem Rechenschaft geben);
nicht der Rede wert sein (unwesentlich, unwichtig sein);
etwas nicht an der Rede haben wollen (schweizerisch; etwas nicht eingestehen, wahrhaben wollen);
in Rede stehen (zur Debatte stehen, zu behandeln, zu erledigen sein: Da eine Ermessensentscheidung in Rede steht, greift auch § 46 VwVfG nicht ein [NJW 19, 1984, 1139]);
jemandem in die Rede fallen (↑ "Wort" [2]);
jemanden zur Rede stellen (von jemandem Rechenschaft fordern; ursprünglich Aussage, Rechtfertigung vor Gericht: Unser Meister merkte nämlich, dass ich oft 'ne Fahne hatte. Er stellte mich zur Rede [Bravo 29, 1976, 13]);
b) Gerede; Gerücht:
kümmere dich nicht um die Reden der Leute;
die Rede wollte nicht verstummen, dass …;
durch solche Reden lasse ich mich nicht beirren;
☆ es geht die Rede, [dass …] (man sagt …);
von jemandem geht die Rede … (von jemandem wird behauptet …)
3. (Sprachwissenschaft)
a) in bestimmter Weise erfolgende Wiedergabe der Aussagen eines andern:
direkte Rede (in Anführungszeichen gegebenes Zitat; Oratio recta);
indirekte, abhängige Rede (in Gliedsätzen und im Konjunktiv wiedergegebene, referierte Aussage eines anderen; Oratio obliqua);
erlebte Rede (Wiedergabe innerer Vorgänge, wie sie die erlebende Person empfindet, aber nicht in der Ichform, sondern in der 3. Person);
b) sprachliche Form (eines Textes):
gebundene Rede (Verse);
ungebundene Rede (Prosa);
die geblümte Rede (gekünstelte Sprachform, besonders in der mittelalterlichen Dichtung);
c) ↑ 2"Parole".
eine lange, fesselnde, langweilige, trockene, gut aufgebaute, improvisierte, frei gehaltene, zündende, leidenschaftliche Rede;
eine Rede an das Volk;
die Rede hat Eindruck gemacht, Aufsehen erregt;
eine Rede [vor dem Parlament] halten;
eine Rede mitstenografieren, im Rundfunk übertragen;
leider hat er seine Rede ganz abgelesen;
er hat sich bei seiner Rede dauernd verhaspelt, ist in der Rede stecken geblieben;
☆ große Reden schwingen (umgangssprachlich; prahlerisch reden);
K jemanden zur Rede setzen (jemanden zur Rede stellen: Er verwunderte sich, dass Ihr ihn durch einen Reitersjungen zur Rede setzen ließt [Goethe, Götz II]);
b) geübtes Sprechen, rhetorischer Vortrag:
die Kunst der Rede;
die Gabe der Rede haben;
etwas in freier Rede vortragen.
2. a) das Reden; zusammenhängende Äußerung; Worte [die zum Gespräch werden]; geäußerte Meinung, Ansicht:
Rede und Gegenrede;
laute Reden gingen hin und her;
plötzlich verstummten alle Reden (Gespräche);
[das war schon immer] meine Rede! (umgangssprachlich; das habe ich schon immer gesagt);
von dieser Angelegenheit ist nicht die Rede gewesen (nicht gesprochen worden);
jemandes stehende Rede (ständig wiederholte Äußerung) sein;
gottlose, unanständige, lockere, lose, weise, kluge (meist ironisch: dumme) -n führen;
die Rede (das Gespräch) auf etwas bringen;
geschickt nahm er seine Rede (sein Thema) wieder auf;
man erging sich in dunklen Reden;
Verdammt will ich sein, war eine seiner Reden (Gaiser, Jagd 55);
Dass es bei Frau Andernoth in der Schwebe war, ob sie ihren Mann für tot erklären ließ, darauf kam einmal beiläufig die Rede (das Gespräch; Gaiser, Schlußball 182);
R der langen Rede/langer Rede kurzer Sinn (nach Schiller, Piccolomini I, 2: »Was ist der langen Rede kurzer Sinn?«); vergiss deine Rede nicht! (vergiss nicht, was du sagen wolltest!);
☆ von etwas kann keine Rede sein (etwas trifft absolut nicht zu, ist völlig ausgeschlossen: Wenn aber auch jetzt von Freundschaft keine Rede sein konnte, so lag es nicht an Heinrich [Reich-Ranicki, Th. Mann 176]);
jemandem die Rede verschlagen (umgangssprachlich; jemanden stumm machen [vor Staunen oder Entsetzen]);
jemandem Rede [und Antwort] stehen (jemandem Rechenschaft geben);
nicht der Rede wert sein (unwesentlich, unwichtig sein);
etwas nicht an der Rede haben wollen (schweizerisch; etwas nicht eingestehen, wahrhaben wollen);
in Rede stehen (zur Debatte stehen, zu behandeln, zu erledigen sein: Da eine Ermessensentscheidung in Rede steht, greift auch § 46 VwVfG nicht ein [NJW 19, 1984, 1139]);
jemandem in die Rede fallen (↑ "Wort" [2]);
jemanden zur Rede stellen (von jemandem Rechenschaft fordern; ursprünglich Aussage, Rechtfertigung vor Gericht: Unser Meister merkte nämlich, dass ich oft 'ne Fahne hatte. Er stellte mich zur Rede [Bravo 29, 1976, 13]);
b)
kümmere dich nicht um die Reden der Leute;
die Rede wollte nicht verstummen, dass …;
durch solche Reden lasse ich mich nicht beirren;
☆ es geht die Rede, [dass …] (man sagt …);
von jemandem geht die Rede … (von jemandem wird behauptet …)
3. (Sprachwissenschaft)
a) in bestimmter Weise erfolgende Wiedergabe der Aussagen eines andern:
direkte Rede (in Anführungszeichen gegebenes Zitat; Oratio recta);
indirekte, abhängige Rede (in Gliedsätzen und im Konjunktiv wiedergegebene, referierte Aussage eines anderen; Oratio obliqua);
erlebte Rede (Wiedergabe innerer Vorgänge, wie sie die erlebende Person empfindet, aber nicht in der Ichform, sondern in der 3. Person);
b) sprachliche Form (eines Textes):
gebundene Rede (Verse);
ungebundene Rede (Prosa);
die geblümte Rede (gekünstelte Sprachform, besonders in der mittelalterlichen Dichtung);
c) ↑ 2"Parole".