Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Rechtsweg
Rẹchts|weg, der (Rechtssprache):↑ "Weg" (4), auf dem bei den Gerichten um Rechtsschutz, um eine gerichtliche Entscheidung nachgesucht werden kann:
der Rechtsweg zu den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit;
für diesen Streitfall ist der Rechtsweg zulässig, ausgeschlossen;
den Rechtsweg gehen, einschlagen, beschreiten;
unter Ausschluss des Rechtsweges;
diese Angelegenheit wird auf dem Rechtsweg (gerichtlich) entschieden;
Nach dem Grundgesetz steht dem Bürger … der Rechtsweg offen (DÄ 47, 1985, 73).
Rẹchts|weg, der
der Rechtsweg zu den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit;
für diesen Streitfall ist der Rechtsweg zulässig, ausgeschlossen;
den Rechtsweg gehen, einschlagen, beschreiten;
unter Ausschluss des Rechtsweges;
diese Angelegenheit wird auf dem Rechtsweg (gerichtlich) entschieden;
Nach dem Grundgesetz steht dem Bürger … der Rechtsweg offen (DÄ 47, 1985, 73).