Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Rechtshilfe
Rẹchts|hil|fe, die (Rechtssprache):Hilfe in einem Verfahren, die ein bis dahin unbeteiligtes Gericht einem darum ersuchenden Gericht oder einer Verwaltungsbehörde durch eine Amtshandlung leistet.
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