Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rechtshändig
rẹchts|hän|dig :1. die ↑ {{link}}rechte{{/link}} (1 a) Hand bevorzugend:
rechtshändige Menschen.
2. mithilfe, unter Einsatz der ↑ "rechten" (1 a) Hand [geschehend]:
rechtshändig arbeiten.
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