Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Rechtsgemeinschaft
Rẹchts|ge|mein|schaft, die (Rechtssprache):Gesamtheit von Personen, Gruppen, Völkern, für die ein gemeinschaftliches ↑ "Recht" (1 a) gilt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Rechtsgemeinschaft