Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Rechtsfriede
Rẹchts|frie|de, (häufiger:) Rẹchts|frie|den, der (Rechtssprache):auf Rechtssicherheit beruhender, durch allseitige Anerkennung einer bestehenden Rechtslage gekennzeichneter Zustand:
Strafe regelt das gesellschaftliche Miteinander dann, wenn der Rechtsfrieden gestört ist, indem eine Regel, die sich die Gesellschaft gegeben hat, überschritten wurde (taz 1. 9. 97, 22).
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