Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rechtsfähig
rẹchts|fä|hig (Rechtssprache):(gemäß der Rechtsordnung) fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein:
rechtsfähige Vereine;
der Mensch wird mit der Geburt rechtsfähig.
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