Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Rechtsbegriff
Rẹchts|be|griff, der:1. ↑ "Begriff" (3) des ↑ {{link}}Rechts{{/link}} (1 a):
ein klarer Rechtsbegriff;
den Rechtsbegriff definieren.
2. ↑ "Begriff" (2) aus der Rechtssprache:
»Verfassungswidrigkeit« ist ein definierter Rechtsbegriff.
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