Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rechtmäßig
rẹcht|mä|ßig :dem Recht nach, gesetzlich:
der rechtmäßige Besitzer;
jemandes rechtmäßiges Eigentum;
etwas steht jemandem rechtmäßig zu;
Rabuka hatte … die rechtmäßig gewählte Regierung … gestürzt (NNN 26. 9. 87, 2).
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