Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rechtfertigen
rẹcht|fer|ti|gen [mittelhochdeutsch rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigentlich = gerecht, gut machen]:1. a) etwas gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen:
sein Handeln [vor jemandem] rechtfertigen;
etwas ist durch nichts zu rechtfertigen (zu entschuldigen);
Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu rechtfertigen (Prodöhl, Tod 210);
b) sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten:
sich vor jemandem wegen etwas rechtfertigen müssen;
Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186).
2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen:
er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen;
der Anlass rechtfertigt den Aufwand;
unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt);
Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass … (Fraenkel, Staat 320).
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