Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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rechtens
1rẹch|tens [spätmittelhochdeutsch rechtens, erstarrter Genitiv von veraltet »das Rechte« = Recht, mittelhochdeutsch rehte, zu ↑ "recht"]:zu Recht, mit Recht:
die Sache gilt rechtens als fragwürdig;
rechtens (von Rechts wegen) müsste er zahlen;
ein Mann, über den sie rechtens verärgert sind (Kemelman [Übers.], Mittwoch 71).
2rẹch|tens [vgl. ↑ 1"rechtens"]:
☆ rechtens sein (rechtmäßig sein: die Mieterhöhung zum 1. des Monats ist rechtens);
für rechtens halten, erachten o. Ä. (etwas für rechtmäßig halten, erachten: das Finanzministerium hält die Steuererhöhung für rechtens).
1rẹch|tens
die Sache gilt rechtens als fragwürdig;
rechtens (von Rechts wegen) müsste er zahlen;
ein Mann, über den sie rechtens verärgert sind (Kemelman [Übers.], Mittwoch 71).
2rẹch|tens [vgl. ↑ 1"rechtens"]:
☆ rechtens sein (rechtmäßig sein: die Mieterhöhung zum 1. des Monats ist rechtens);
für rechtens halten, erachten o. Ä. (etwas für rechtmäßig halten, erachten: das Finanzministerium hält die Steuererhöhung für rechtens).