Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Recht
Rẹcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch, althochdeutsch reht]:1. a) Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung:
gesetztes, positives Recht;
deutsches, römisches Recht;
bürgerliches Recht (Zivilrecht);
öffentliches Recht (das Recht, das das Verhältnis des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt und ihren Trägern sowie deren Verhältnis zueinander regelt);
kanonisches Recht (katholisches Kirchenrecht);
das Recht anwenden, handhaben, vertreten, missachten, verletzen, brechen, mit Füßen treten;
das Recht beugen (als Richter bzw. Gericht willkürlich verdrehen);
gegen/wider das Recht, nach dem geltenden Recht handeln;
gegen Recht und Gesetz verstoßen;
☆ Recht sprechen (Gerichtsurteile fällen, richten);
von Rechts wegen (eigentlich);
b) (veraltet) Rechtswissenschaft, Jura:
die Rechte studieren;
Doktor beider Rechte (Doktor des weltlichen und kirchlichen Rechts).
2. berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung oder Befugnis:
ein verbrieftes, angestammtes, unveräußerliches, unabdingbares Recht;
die demokratischen, die elterlichen Rechte;
das Recht der Eltern;
das Recht des Stärkeren;
das Recht auf Arbeit, auf Unverletzlichkeit der Person;
Rechte und Pflichten aus einem Vertrag;
das ist sein [gutes] Recht;
das Recht [dazu] haben, etwas zu tun, zu verlangen;
dazu hat sie kein Recht;
ältere Rechte an, auf etwas haben als jemand;
nur sein/nichts als sein Recht wollen;
sein Recht suchen, fordern, behaupten, finden, bekommen;
ein Recht geltend machen, ausüben, verwirken, aus etwas herleiten;
seine Rechte überschreiten, missbrauchen;
seine Rechte veräußern, verkaufen;
jemandes Rechte wahren, wahrnehmen, verletzen, antasten, anfechten;
jemandem besondere Rechte [auf etwas] einräumen;
jemandem ein Recht zugestehen, absprechen, verwehren, streitig machen;
jemandem ein Recht verleihen, geben, übertragen, nehmen, verweigern, entziehen;
jemandem die staatsbürgerlichen Rechte aberkennen;
sich das Recht zu etwas nehmen;
sich ein Recht aneignen, anmaßen, vorbehalten;
(Vermerk in Druck-Erzeugnissen:) alle Rechte vorbehalten (Recht auf Abdruck, Verfilmung usw. vorbehalten);
auf seinem Recht bestehen;
in jemandes Rechte eingreifen;
mit welchem Recht hat er das getan?;
mit dem gleichen Recht, mit umso mehr/umso größerem Recht kann ich verlangen, dass …;
von seinem Recht Gebrauch machen;
jemandem zu seinem Recht verhelfen;
In Deutschland lag … das Recht zur Verhängung des Belagerungszustandes beim Kaiser (Fraenkel, Staat 322);
Die Frage, auf wessen Seite das »Recht« liegt, ist relativ einfach: grundsätzlich auf Seiten der Dichter (A. Schmidt, Platz 97);
1 500 Mark hatte die Abtretung ihrer Rechte gekostet (Simmel, Stoff 117);
S gleiche Rechte, gleiche Pflichten (wer dieselben Rechte und Vergünstigungen wie ein anderer beansprucht, muss auch dieselben Pflichten wie dieser erfüllen);
☆ sein Recht fordern/verlangen (gebührende Berücksichtigung [er]fordern: der Körper verlangt sein Recht [auf Schlaf]);
zu seinem Recht kommen (gebührend berücksichtigt werden: auch der Magen, auch das Vergnügen muss zu seinem Recht kommen);
auf sein Recht pochen (mit Nachdruck auf seinem Recht bestehen).
3. Berechtigung, wie sie das Recht[sempfinden] zuerkennt:
das Recht war auf ihrer Seite;
etwas mit [gutem, vollem] Recht tun, behaupten können;
nach Recht und Billigkeit etwas tun, fordern dürfen;
nach Recht und Gewissen handeln;
R was Recht ist, muss Recht bleiben; Recht muss Recht bleiben (nach Psalm 94, 15); gleiches Recht für alle;
☆ etwas für Recht erkennen (Amtssprache; etwas durch Gerichtsurteil entscheiden: das Gericht hat für Recht erkannt: …);
im Recht (in der Stellung, Lage desjenigen, der das Recht 1, 3 auf seiner Seite hat bzw. der Recht hat: sich im Recht fühlen; im Recht sein);
mit/zu Recht (mit Recht, mit Grund: Die Eingeborenen aber sollen verstehen, dass sie zu Recht bestraft werden, wenn sie selber jagen [Grzimek, Serengeti 255]; Man kann gegen die … nun zu Ende gegangene Epoche mit Recht viele Einwände erheben [Bodamer, Mann 98]);
Recht daran tun (↑ "recht" [1 b]);
Recht haben (↑ "recht" [1 b]);
Recht behalten (↑ "recht" [1 b]);
jemandem Recht geben (↑ "recht" [1 b]);
Recht bekommen (↑ "recht" [1 b]).
4. ↑ 1"Gericht" (1 a):
er fragte: wie man den Frevler endlich brächte zu Recht (vor Gericht; Goethe, Reineke Fuchs 3, 175 f.);
bittet hier die gute alte Mutter, dass sie doch morgen mit dem Töchterlein ihrer seligen Base bei meinem Rechte (bei meiner Hinrichtung) zugegen sein mögen (Cl. Brentano, Kasperl 368).
gesetztes, positives Recht;
deutsches, römisches Recht;
bürgerliches Recht (Zivilrecht);
öffentliches Recht (das Recht, das das Verhältnis des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt und ihren Trägern sowie deren Verhältnis zueinander regelt);
kanonisches Recht (katholisches Kirchenrecht);
das Recht anwenden, handhaben, vertreten, missachten, verletzen, brechen, mit Füßen treten;
das Recht beugen (als Richter bzw. Gericht willkürlich verdrehen);
gegen/wider das Recht, nach dem geltenden Recht handeln;
gegen Recht und Gesetz verstoßen;
☆ Recht sprechen (Gerichtsurteile fällen, richten);
von Rechts wegen (eigentlich);
b)
die Rechte studieren;
Doktor beider Rechte (Doktor des weltlichen und kirchlichen Rechts).
2. berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung oder Befugnis:
ein verbrieftes, angestammtes, unveräußerliches, unabdingbares Recht;
die demokratischen, die elterlichen Rechte;
das Recht der Eltern;
das Recht des Stärkeren;
das Recht auf Arbeit, auf Unverletzlichkeit der Person;
Rechte und Pflichten aus einem Vertrag;
das ist sein [gutes] Recht;
das Recht [dazu] haben, etwas zu tun, zu verlangen;
dazu hat sie kein Recht;
ältere Rechte an, auf etwas haben als jemand;
nur sein/nichts als sein Recht wollen;
sein Recht suchen, fordern, behaupten, finden, bekommen;
ein Recht geltend machen, ausüben, verwirken, aus etwas herleiten;
seine Rechte überschreiten, missbrauchen;
seine Rechte veräußern, verkaufen;
jemandes Rechte wahren, wahrnehmen, verletzen, antasten, anfechten;
jemandem besondere Rechte [auf etwas] einräumen;
jemandem ein Recht zugestehen, absprechen, verwehren, streitig machen;
jemandem ein Recht verleihen, geben, übertragen, nehmen, verweigern, entziehen;
jemandem die staatsbürgerlichen Rechte aberkennen;
sich das Recht zu etwas nehmen;
sich ein Recht aneignen, anmaßen, vorbehalten;
(Vermerk in Druck-Erzeugnissen:) alle Rechte vorbehalten (Recht auf Abdruck, Verfilmung usw. vorbehalten);
auf seinem Recht bestehen;
in jemandes Rechte eingreifen;
mit welchem Recht hat er das getan?;
mit dem gleichen Recht, mit umso mehr/umso größerem Recht kann ich verlangen, dass …;
von seinem Recht Gebrauch machen;
jemandem zu seinem Recht verhelfen;
In Deutschland lag … das Recht zur Verhängung des Belagerungszustandes beim Kaiser (Fraenkel, Staat 322);
Die Frage, auf wessen Seite das »Recht« liegt, ist relativ einfach: grundsätzlich auf Seiten der Dichter (A. Schmidt, Platz 97);
1 500 Mark hatte die Abtretung ihrer Rechte gekostet (Simmel, Stoff 117);
S gleiche Rechte, gleiche Pflichten (wer dieselben Rechte und Vergünstigungen wie ein anderer beansprucht, muss auch dieselben Pflichten wie dieser erfüllen);
☆ sein Recht fordern/verlangen (gebührende Berücksichtigung [er]fordern: der Körper verlangt sein Recht [auf Schlaf]);
zu seinem Recht kommen (gebührend berücksichtigt werden: auch der Magen, auch das Vergnügen muss zu seinem Recht kommen);
auf sein Recht pochen (mit Nachdruck auf seinem Recht bestehen).
3.
das Recht war auf ihrer Seite;
etwas mit [gutem, vollem] Recht tun, behaupten können;
nach Recht und Billigkeit etwas tun, fordern dürfen;
nach Recht und Gewissen handeln;
R was Recht ist, muss Recht bleiben; Recht muss Recht bleiben (nach Psalm 94, 15); gleiches Recht für alle;
☆ etwas für Recht erkennen (Amtssprache; etwas durch Gerichtsurteil entscheiden: das Gericht hat für Recht erkannt: …);
im Recht (in der Stellung, Lage desjenigen, der das Recht 1, 3 auf seiner Seite hat bzw. der Recht hat: sich im Recht fühlen; im Recht sein);
mit/zu Recht (mit Recht, mit Grund: Die Eingeborenen aber sollen verstehen, dass sie zu Recht bestraft werden, wenn sie selber jagen [Grzimek, Serengeti 255]; Man kann gegen die … nun zu Ende gegangene Epoche mit Recht viele Einwände erheben [Bodamer, Mann 98]);
Recht daran tun (↑ "recht" [1 b]);
Recht haben (↑ "recht" [1 b]);
Recht behalten (↑ "recht" [1 b]);
jemandem Recht geben (↑ "recht" [1 b]);
Recht bekommen (↑ "recht" [1 b]).
4. ↑ 1"Gericht" (1 a):
er fragte: wie man den Frevler endlich brächte zu Recht (vor Gericht; Goethe, Reineke Fuchs 3, 175 f.);
bittet hier die gute alte Mutter, dass sie doch morgen mit dem Töchterlein ihrer seligen Base bei meinem Rechte (bei meiner Hinrichtung) zugegen sein mögen (Cl. Brentano, Kasperl 368).