Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Realakt
Re|al|akt, der:1. (Rechtssprache) rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Erwerb eines Besitzes).
2. (österreichische Amtssprache) gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft.
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