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Radar
Ra|dar [auch, österreichisch nur: 'ra:…], das, nicht fachsprachlich auch: der; -s, -e [englisch radar, Kurzwort aus: radio detecting and ranging, eigentlich = Funkermittlung und Entfernungsmessung] (Technik):1. Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, von einem Gegenstand reflektiert und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden:
den Standort von etwas durch Radar, mittels Radars feststellen;
deshalb geht die Polizei allzu eiligen Autofahrern mit Radar zu Leibe (MM 21./22. 1. 67, 42).
2. Radaranlage, Radargerät, Radarschirm:
das Radar tastet den Luftraum ab;
mit Radar ausgerüstet sein;
Rund 20 000 Fahrzeuge wurden im April in Mannheim von Radaren auf ihre Geschwindigkeit hin überprüft (MM 15./16. 5. 96, 23);
etwas auf dem Radar haben (umgangssprachlich; etwas im Blick haben, beachten, beobachten: Wenn man Kinderpornografie im Internet verfolgen kann, dann muss es auch möglich sein, solche Amokankündigungen auf dem Radar zu haben [taz 22. 11. 2006, 13]).
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