Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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prügeln
prü|geln [ursprünglich = (Brücken) mit ↑ {{link}}Prügeln{{/link}} (1 a) bedecken; einem Hund einen ↑ "Prügel" (1 a) vor die Beine hängen]:1. a) heftig, besonders mit einem Stock [zur Strafe] schlagen:
einen Hund, ein Kind, einen Gefangenen prügeln;
er hat ihn, sie haben sich/(gehoben:) einander geprügelt;
sich wie ein geprügelter Hund (kleinlaut, beschämt) davonschleichen;
er prügelt oft, aus nichtigem Anlass;
b) durch Prügeln in einen bestimmten Zustand bringen:
jemanden zu Tode, zum Krüppel prügeln;
jemanden windelweich prügeln;
die venezianischen Garden … knebelten Betrunkene und Marktschreier, prügelten sie in die Bewusstlosigkeit (Ransmayr, Welt 134);
c) prügelnd irgendwohin treiben:
jemanden aus dem Lokal prügeln;
dass die Hunde … anschlugen und heulten, bis man sie in die Keller prügelte (Ransmayr, Welt 191).
2. einen Streit mit jemandem mit den Fäusten austragen; sich mit jemandem schlagen:
sich gern, mit jemandem [um etwas] prügeln.
prü|geln
einen Hund, ein Kind, einen Gefangenen prügeln;
er hat ihn, sie haben sich/(gehoben:) einander geprügelt;
sich wie ein geprügelter Hund (kleinlaut, beschämt) davonschleichen;
b) durch Prügeln in einen bestimmten Zustand bringen:
jemanden zu Tode, zum Krüppel prügeln;
jemanden windelweich prügeln;
die venezianischen Garden … knebelten Betrunkene und Marktschreier, prügelten sie in die Bewusstlosigkeit (Ransmayr, Welt 134);
c) prügelnd irgendwohin treiben:
jemanden aus dem Lokal prügeln;
dass die Hunde … anschlugen und heulten, bis man sie in die Keller prügelte (Ransmayr, Welt 191).
2.
sich gern, mit jemandem [um etwas] prügeln.