Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
prozessfähig
pro|zẹss|fä|hig (Rechtssprache):aufgrund bestimmter Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit) fähig, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst gewählten Prozessbevollmächtigten vor- oder entgegenzunehmen.
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