Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
protokollarisch
pro|to|kol|la|risch :1. a) in Form eines ↑ {{link}}Protokolls{{/link}} (1):
etwas protokollarisch festhalten;
b) im ↑ "Protokoll" (1) festgehalten, aufgrund des Protokolls:
eine protokollarische Aussage;
es lässt sich protokollarisch beweisen.
2. dem ↑ "Protokoll" (2) entsprechend:
Das entsprach nicht der Rangebene, auf der beide den protokollarischen Gepflogenheiten gemäß standen (Weber, Tote 52).
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