Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Protokoll
Pro|to|kọll, das; -s, -e [mittellateinisch protocollum < mittelgriechisch prōtókollon, eigentlich = (den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt), zu griechisch prõtos (↑ "proto-", Proto-) und kólla = Leim]:1. a) wortgetreue oder auf die wesentlichen Punkte beschränkte Niederschrift über eine Sitzung, Verhandlung, ein Verhör o. Ä.:
ein polizeiliches Protokoll;
ein Protokoll der Zeugenaussagen;
ein Protokoll anfertigen, aufsetzen, verlesen, vorlesen, unterschreiben, genehmigen;
etwas ins Protokoll aufnehmen, im Protokoll festhalten;
»Wir werden ein Protokoll aufnehmen«, sagt der erste Beamte, ein Revierinspektor (Sobota, Minus-Mann 45);
☆ [das] Protokoll führen (den Ablauf, Verlauf von etwas schriftlich festhalten: Ich war lediglich Beisitzer – ich hatte … nur das Protokoll zu führen [Kirst, 08/15, 854]);
etwas zu Protokoll geben/bringen (selten; etwas äußern, aussagen, damit es ↑ "protokollarisch" [1 a] festgehalten wird: Vor der Kontrollkommission gab der Kreissekretär … zu Protokoll, er hätte den Arzt bewogen, den Fall zu vertuschen [Loest, Pistole 233]);
etwas zu Protokoll nehmen (etwas ↑ "protokollarisch" [1 a] festhalten: der Beamte nahm die Aussage zu Protokoll);
b) (besonders Fachsprache) genauer Bericht über Verlauf und Ergebnis eines Versuchs, Heilverfahrens, einer Operation o. Ä.:
ein genaues Protokoll einer Narkose, einer Sektion;
das Protokoll eines physikalischen Versuchs;
Schon dieser Umfang lässt erkennen, dass hier weniger ein Resümee geboten wird als das Protokoll einer Suche (Reich-Ranicki, Th. Mann 170).
2. für den diplomatischen Verkehr verbindliche Formen; diplomatisches Zeremoniell:
ein strenges Protokoll;
das Protokoll des Staatsbesuchs festlegen, ändern;
gegen das Protokoll verstoßen.
3. (EDV)
a) Festlegung von Standards und Konventionen für eine reibungslose Datenübertragung zwischen Computern;
b) Aufzeichnung der auf einem Computer ablaufenden Vorgänge.
4. (landschaftlich) polizeiliches Strafmandat bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
ein Protokoll bekommen.
Pro|to|kọll, das; -s, -e [mittellateinisch protocollum < mittelgriechisch prōtókollon, eigentlich = (den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt), zu griechisch prõtos (↑ "proto-", Proto-) und kólla = Leim]:1. a) wortgetreue oder auf die wesentlichen Punkte beschränkte Niederschrift über eine Sitzung, Verhandlung, ein Verhör o. Ä.:
ein polizeiliches Protokoll;
ein Protokoll der Zeugenaussagen;
ein Protokoll anfertigen, aufsetzen, verlesen, vorlesen, unterschreiben, genehmigen;
etwas ins Protokoll aufnehmen, im Protokoll festhalten;
»Wir werden ein Protokoll aufnehmen«, sagt der erste Beamte, ein Revierinspektor (Sobota, Minus-Mann 45);
☆ [das] Protokoll führen (den Ablauf, Verlauf von etwas schriftlich festhalten: Ich war lediglich Beisitzer – ich hatte … nur das Protokoll zu führen [Kirst, 08/15, 854]);
etwas zu Protokoll geben/bringen (selten; etwas äußern, aussagen, damit es ↑ "protokollarisch" [1 a] festgehalten wird: Vor der Kontrollkommission gab der Kreissekretär … zu Protokoll, er hätte den Arzt bewogen, den Fall zu vertuschen [Loest, Pistole 233]);
etwas zu Protokoll nehmen (etwas ↑ "protokollarisch" [1 a] festhalten: der Beamte nahm die Aussage zu Protokoll);
b) (besonders Fachsprache) genauer Bericht über Verlauf und Ergebnis eines Versuchs, Heilverfahrens, einer Operation o. Ä.:
ein genaues Protokoll einer Narkose, einer Sektion;
das Protokoll eines physikalischen Versuchs;
Schon dieser Umfang lässt erkennen, dass hier weniger ein Resümee geboten wird als das Protokoll einer Suche (Reich-Ranicki, Th. Mann 170).
2.
ein strenges Protokoll;
das Protokoll des Staatsbesuchs festlegen, ändern;
gegen das Protokoll verstoßen.
3. (EDV)
a) Festlegung von Standards und Konventionen für eine reibungslose Datenübertragung zwischen Computern;
b) Aufzeichnung der auf einem Computer ablaufenden Vorgänge.
4. (landschaftlich) polizeiliches Strafmandat bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
ein Protokoll bekommen.