Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Protest
Pro|tẹst, der; -[e]s, -e [ursprünglich Kaufmannssprache, italienisch protesto = Protest (2), zu: protestare < lateinisch protestari, ↑ "protestieren"]:1. meist spontane und temperamentvolle Bekundung des Missfallens, der Ablehnung:
ein scharfer, heftiger, geharnischter, energischer, zorniger, leidenschaftlicher, flammender Protest;
ein offizieller, formeller Protest;
ein stummer Protest (eine Bekundung des Missfallens durch Schweigen);
die Proteste drangen nicht durch, nützten nichts;
[schriftlich] Protest gegen etwas einlegen, erheben;
gegen jemanden, etwas Protest anmelden, anbringen;
es hagelte Proteste;
unter Protest den Saal verlassen;
der sich indirekt ergebende, doch unübersehbare, rabiate und radikale Protest gegen den ungeschriebenen moralischen Kodex der wilhelminischen Gesellschaft (Reich-Ranicki, Th. Mann 120);
oft isst sie aus Protest gar nichts (Eltern 2, 1980, 14).
2. (Wirtschaft) amtliche Beurkundung der Nichtannahme eines Wechsels, der Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks:
den Protest auf den Wechsel setzen;
es ist jetzt schon so gut wie sicher, dass dieser Wechsel in den Jahren nach 1980 zu Protest gehen wird (dass seine Nichteinlösung beurkundet werden wird; Spiegel 22, 1980, 91).
3. (DDR Rechtssprache) Rechtsmittel des Staatsanwaltes gegen ein Urteil des Kreisgerichts oder ein durch die erste Instanz ergangenes Urteil des Bezirksgerichts.
Pro|tẹst, der; -[e]s, -e [ursprünglich Kaufmannssprache, italienisch protesto = Protest (2), zu: protestare < lateinisch protestari, ↑ "protestieren"]:1. meist spontane und temperamentvolle Bekundung des Missfallens, der Ablehnung:
ein scharfer, heftiger, geharnischter, energischer, zorniger, leidenschaftlicher, flammender Protest;
ein offizieller, formeller Protest;
ein stummer Protest (eine Bekundung des Missfallens durch Schweigen);
die Proteste drangen nicht durch, nützten nichts;
[schriftlich] Protest gegen etwas einlegen, erheben;
gegen jemanden, etwas Protest anmelden, anbringen;
es hagelte Proteste;
unter Protest den Saal verlassen;
der sich indirekt ergebende, doch unübersehbare, rabiate und radikale Protest gegen den ungeschriebenen moralischen Kodex der wilhelminischen Gesellschaft (Reich-Ranicki, Th. Mann 120);
oft isst sie aus Protest gar nichts (Eltern 2, 1980, 14).
2. (Wirtschaft) amtliche Beurkundung der Nichtannahme eines Wechsels, der Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks:
den Protest auf den Wechsel setzen;
es ist jetzt schon so gut wie sicher, dass dieser Wechsel in den Jahren nach 1980 zu Protest gehen wird (dass seine Nichteinlösung beurkundet werden wird; Spiegel 22, 1980, 91).
3. (DDR Rechtssprache) Rechtsmittel des Staatsanwaltes gegen ein Urteil des Kreisgerichts oder ein durch die erste Instanz ergangenes Urteil des Bezirksgerichts.