Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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privilegieren
pri|vi|le|gie|ren [spätmittelhochdeutsch prīvilēgieren, prīvilēgen < mittellateinisch privilegiare]:a) (Rechtssprache) jemandem ↑ {{link}}Privilegien{{/link}} (a), Sonderrechte einräumen:
die Statuten lassen es nicht zu, Einzelne zu privilegieren;
Auf dem kolonialen Boden Nordamerikas hat es niemals einen rechtlich privilegierten Adel gegeben (Fraenkel, Staat 69);
Die Stufenordnung jener Gesellschaft … war so beschaffen, dass für den Privilegierten die Rechte zu Pflichten wurden (Dönhoff, Ära 42);
b) (bildungssprachlich) jemandem eine Sonderstellung, ein Vorrecht einräumen; jemanden mit einem ↑ "Privileg" (b) ausstatten:
Parteifunktionäre nehmen eine privilegierte Stellung ein;
als Privilegierte gelten;
nur privilegierte Akademiker schicken ihre Kinder in diese Schule (Wohngruppe 62).
pri|vi|le|gie|ren
die Statuten lassen es nicht zu, Einzelne zu privilegieren;
b) (bildungssprachlich) jemandem eine Sonderstellung, ein Vorrecht einräumen; jemanden mit einem ↑ "Privileg" (b) ausstatten:
Parteifunktionäre nehmen eine privilegierte Stellung ein;