Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Privileg
Pri|vi|leg, das; -[e]s, -ien, auch: -e [mittelhochdeutsch prīvilēgje < lateinisch privilegium = besondere Verordnung; Vorrecht, zu: privus (↑ "privat") und lex, ↑ "Lex"]:a) (Rechtssprache) einem Einzelnen, einer Gruppe vorbehaltenes Recht, Sonderrecht; Sonderregelung:
alte, verbriefte Privilegien;
die Privilegien der Kirche, der Stände;
ein Privileg verleihen, antasten, beseitigen;
sie erhielten das Privileg, Abgaben zu erheben;
b) (bildungssprachlich) Vorrecht:
sie genoss sichtlich das Privileg, nichts sagen zu brauchen;
Es war das Privileg der Jugend, anderer Meinung zu sein (Danella, Hotel 31);
Die Aufdeckung der innersten Gedanken, … das Recht der Selbstentblößung sei ein seltenes Privileg (Fest, Im Gegenlicht 323);
Die Frau eines frisch dekorierten Bomberpiloten hatte Privilegien (Lentz, Muckefuck 148).
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