Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Privatrecht
Pri|vat|recht, das (Rechtssprache):1. Teil des Rechts, der die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander regelt, die Interessen der Einzelnen zum Gegenstand hat (im Unterschied zum öffentlichen Recht, das dem Gemeinwohl dient); Zivilrecht.
2. Menschen in ihrer Eigenschaft als Privatbürger(innen) zustehendes Recht:
ein Eingriff in die Privatrechte.
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