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Praxisgebühr
Prạ|xis|ge|bühr, die:von Kassenpatientinnen und Kassenpatienten vierteljährlich zu entrichtender Geldbetrag beim Arztbesuch:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen … seit 1. Januar dieses Jahres beim Besuch eines Arztes ohne Überweisung je Quartal zehn Euro Praxisgebühr zahlen (Sonntag Aktuell 11. 1. 2004, 1);
Knapp der Hälfte der Befragten fühlt sich über Praxisgebühr, Kassenleistungen, Zuzahlungen und Ähnliches unzureichend informiert (MM 17. 1. 2004, 1).
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