Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Präjudiz
Prä|ju|diz, das; -es, -e oder -ien [lateinisch praeiudicium, aus: prae = vor(her) und iudicium, ↑ "Judizium"]:1. (Rechtssprache) Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle:
Das Bundesgericht ist damit von einem weit zurückliegenden, freilich auf etwas anderen Grundlagen beruhenden Präjudiz abgewichen (NZZ 29. 1. 83, 28).
2. (bildungssprachlich) Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten:
diese Feiertagsregelung schafft ein Präjudiz, stellt kein Präjudiz für das nächste Jahr dar;
Beurle klagt darin »über das schwerwiegende Präjudiz gegen die notwendige Führung österreichischer Industrieunternehmungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen …« (Wochenpresse 13, 1984, 22).
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