Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Postgeheimnis
Pọst|ge|heim|nis, das (Rechtssprache):Recht, das es Dritten, besonders dem Staat und den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen oder Kenntnisse über jemandes Postverkehr weiterzugeben:
das Postgeheimnis wahren, verletzen.
Pọst|ge|heim|nis, das
das Postgeheimnis wahren, verletzen.