Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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politisieren
po|li|ti|sie|ren:1. a) [laienhaft] von Politik reden:
am Stammtisch wurde wieder politisiert;
Ihr sollt nicht politisieren Ein Soldat darf sich nicht mit Politik abgeben (Kühn, Zeit 277);
b) sich politisch betätigen:
ich hab ihm ja abgeraten, aber er will partout wieder politisieren (Grass, Hundejahre 481);
Bei einem absoluten Mehr von 89 Stimmen wählte die Volkskammer den seit sechzehn Jahren für den Kanton Baselland politisierenden Hans-Rudolf Nebiker … zu seinem Präsidenten (Tages Anzeiger 3. 12. 91, 1).
2. a) zu politischem Bewusstsein bringen:
die Arbeiterschaft politisieren;
Unter den durch Rassismus verschärften Haftbedingungen politisierte er sich (Melos I, 1984, 19);
b) etwas, was nicht in den politischen Bereich gehört, unter politischen Gesichtspunkten behandeln:
alle Lebensbereiche politisieren;
noch weniger konnte sie sich vorstellen, wie sie ihr Privatleben politisieren sollte (Ossowski, Liebe ist 312);
wir hätten ja keine Entartung des Rechts, keine politisierte (politisch beeinflusste) Rechtsprechung mehr (Mostar, Unschuldig 19).
po|li|ti|sie|ren
am Stammtisch wurde wieder politisiert;
Ihr sollt nicht politisieren Ein Soldat darf sich nicht mit Politik abgeben (Kühn, Zeit 277);
b) sich politisch betätigen:
ich hab ihm ja abgeraten, aber er will partout wieder politisieren (Grass, Hundejahre 481);
Bei einem absoluten Mehr von 89 Stimmen wählte die Volkskammer den seit sechzehn Jahren für den Kanton Baselland politisierenden Hans-Rudolf Nebiker … zu seinem Präsidenten (Tages Anzeiger 3. 12. 91, 1).
2. a) zu politischem Bewusstsein bringen:
die Arbeiterschaft politisieren;
Unter den durch Rassismus verschärften Haftbedingungen politisierte er sich (Melos I, 1984, 19);
b) etwas, was nicht in den politischen Bereich gehört, unter politischen Gesichtspunkten behandeln:
alle Lebensbereiche politisieren;
noch weniger konnte sie sich vorstellen, wie sie ihr Privatleben politisieren sollte (Ossowski, Liebe ist 312);
wir hätten ja keine Entartung des Rechts, keine politisierte (politisch beeinflusste) Rechtsprechung mehr (Mostar, Unschuldig 19).