Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Plädoyer
Plä|do|yer [plɛdo̯a'je:], das; -s, -s [französisch plaidoyer]:1. (Rechtssprache) zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts vor Gericht:
ein glänzendes Plädoyer halten;
die Staatsanwältin beschloss ihr Plädoyer;
auf ein langes Plädoyer verzichten;
das Gericht versammelte sich zu den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung;
In ihren Plädoyers am Dienstag werden sie voraussichtlich für jeden Angeklagten lebenslange Haft verlangen (MM 20. 2. 79, 10);
wir … setzen anschließend die Verhandlung mit den Plädoyers der Parteien fort (Ziegler, Kein Recht 285).
2. (bildungssprachlich) Äußerung, Rede o. Ä., mit der jemand entschieden für oder gegen etwas eintritt; engagierte Befürwortung:
ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit, gegen die Todesstrafe halten;
Der Roman … musste als ein Plädoyer für den Katholizismus begriffen werden (Reich-Ranicki, Th. Mann 143).
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