Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
plädieren
plä|die|ren [französisch plaider, zu: plaid = Rechtsversammlung; Prozess < altfranzösisch plait < lateinisch placitum = geäußerte Meinung, zu: placere = gefallen; Beifall finden; (unpersönlich:) es ist jemandes Meinung]:1. (Rechtssprache) ein ↑ "Plädoyer" (1) halten, in einem ↑ "Plädoyer" (1) beantragen:
auf/für »schuldig« plädieren;
der Verteidiger plädierte auf/für Freispruch;
»Mit diesem Holzteilchen«, plädierte der Staatsanwalt (führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus), »ist die Brücke geschlagen …« (Mostar, Unschuldig 62);
Er wird auf Notwehr plädieren und hofft auf einen Freispruch (Danella, Hotel 130).
2. (bildungssprachlich) sich für etwas aussprechen:
für jemandes Beförderung, für die Gleichberechtigung der Frau plädieren;
sie hat dafür plädiert, dass du die Rolle übernimmst;
Bonn, für dessen Erhalt als Hauptstadt Engholm vergeblich plädierte (natur 10, 1991, 40).
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