Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Pflichtverteidigung
Pflịcht|ver|tei|di|gung, die (Rechtssprache):Verteidigung eines Angeklagten durch einen Pflichtverteidiger:
die Pflichtverteidigung übernehmen;
Die Pflichtverteidigung ist dem Wormser Rechtsanwalt … übertragen worden (Noack, Prozesse 162).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pflichtverteidigung