Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Pflichtverteidiger
Pflịcht|ver|tei|di|ger, der (Rechtssprache):im Strafverfahren vom Gericht bestellter Verteidiger (im Unterschied zum Wahlverteidiger); Offizialverteidiger:
als ihm das Geld ausgegangen war …, bat er den Volksgerichtshof, seinen bisherigen Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestimmen (Niekisch, Leben 326).
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