Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Pflicht
Pflịcht, die; -, -en [mittelhochdeutsch, althochdeutsch pflicht, zu ↑ "pflegen"]:1. Aufgabe, die jemandem aus ethischen, moralischen, religiösen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich einer inneren Notwendigkeit zufolge nicht entziehen kann oder die jemandem obliegt, die als Anforderung von außen an ihn herantritt und für ihn verbindlich ist:
eine sittliche, moralische, selbstverständliche, schwere Pflicht;
staatsbürgerliche, berufliche, amtliche, häusliche, die alltäglichen kleinen Pflichten;
eheliche Pflichten (oft verhüllend für: Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr mit der Ehepartnerin, dem Ehepartner);
eine Pflicht der Höflichkeit, der Dankbarkeit;
die Pflicht der Eltern;
die Pflicht fordert, verlangt, dass …;
es galt als Pflicht, persönliche Opfer nicht zu scheuen;
die Pflicht ruft (eine Aufgabe, Arbeit wartet auf [unmittelbare] Erledigung);
die Pflicht haben, etwas zu tun;
Pflichten übernehmen, auf sich nehmen;
jemandem eine Pflicht, etwas als Pflicht auferlegen;
seine Pflicht erfüllen, tun, kennen, versäumen, vergessen, vernachlässigen;
etwas als eine Pflicht ansehen, empfinden, betrachten;
sie wollen nur Rechte, aber keine Pflichten haben;
wir erfüllen hiermit, haben die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen (müssen Ihnen zu unserem Bedauern, aus traurigem Anlass mitteilen), dass …;
der Pflicht genügen, gehorchen;
sich seinen Pflichten entziehen;
etwas enthebt jemanden seiner Pflicht;
du entledigst dich deiner Pflichten sehr nachlässig;
jemanden an seine Pflicht erinnern;
sich auf seine Pflicht besinnen;
etwas nur aus Pflicht (nur ungern, nicht freiwillig) tun;
es für seine Pflicht halten, jemanden zu warnen;
es mit seinen Pflichten nicht so genau nehmen;
nach Pflicht und Gewissen handeln;
sich nicht um seine Pflichten kümmern;
jemanden von seiner Pflicht lossprechen;
sie machte es sich zur Pflicht, jeden Tag ein Kapitel zu lesen;
jemandem etwas streng zur Pflicht machen;
es gehört zu seinen Pflichten, das Haus abzuschließen;
Eine der schwierigsten und peinlichsten Pflichten des Kritikermetiers sei es – meinte Fontane –, auch Berühmtheiten »unwillkommene Sachen sagen zu müssen« (Reich-Ranicki, Th. Mann 253);
der Kirchgang am Sonntag war Pflicht (Dönhoff, Ostpreußen 156);
dass die erste Pflicht der Untertanen … darin bestehe (Thieß, Reich 511);
Er hätte lange gezögert, hielte es nun aber für seine vaterländische Pflicht, Meldung zu erstatten (Weber, Tote 218);
jemandes Pflicht und Schuldigkeit sein, (emotional:) jemandes verdammte/verfluchte Pflicht und Schuldigkeit sein (jemandes selbstverständliche Pflicht sein);
jemanden in [die] Pflicht nehmen (gehoben; dafür sorgen, dass jemand eine bestimmte Pflicht übernimmt).
2. (Sport) bei einem Wettkampf vorgeschriebene Übung[en] (im Unterschied zur Kür):
eine ansprechende, verunglückte Pflicht;
die Pflicht im Kunstturnen, Turmspringen.
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