Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Pflegling
Pfleg|ling, der; -s, -e:1. Lebewesen, das von jemandem gepflegt und umsorgt wird:
der Pflegling einer Familie;
die Pfleglinge eines [Tier]heims;
das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, das bis vor kurzem für etwa 100 Pfleglinge eine Heimstätte war (Presse 30. 3. 84, 8);
Im Allgemeinen erkennt man als einigermaßen erfahrener Tierpfleger eine triebbedingte Handlungsweise seiner Pfleglinge (Lorenz, Verhalten I, 89).
2. (Rechtssprache, sonst veraltend) Person, für die vom Vormundschaftsgericht ein ↑ "Pfleger" (2) eingesetzt ist.
Pfleg|ling, der; -s, -e:1. Lebewesen, das von jemandem gepflegt und umsorgt wird:
der Pflegling einer Familie;
die Pfleglinge eines [Tier]heims;
das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, das bis vor kurzem für etwa 100 Pfleglinge eine Heimstätte war (Presse 30. 3. 84, 8);
Im Allgemeinen erkennt man als einigermaßen erfahrener Tierpfleger eine triebbedingte Handlungsweise seiner Pfleglinge (Lorenz, Verhalten I, 89).
2. (Rechtssprache, sonst veraltend) Person, für die vom Vormundschaftsgericht ein ↑ "Pfleger" (2) eingesetzt ist.