Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Pflegebefohlener
Pfle|ge|be|foh|le|ner, der Pflegebefohlene/ein Pflegebefohlener; des/eines Pflegebefohlenen, die Pflegebefohlenen/zwei Pflegebefohlene [zu ↑ "befehlen" (3)] (besonders Rechtssprache):jemand, der jemandes ↑ "Pflege" (1 a) übergeben, anvertraut ist.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pflegebefohlener