Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Pflegebefohlene
Pfle|ge|be|foh|le|ne, die/eine Pflegebefohlene; der/einer Pflegebefohlenen, die Pflegebefohlenen/zwei Pflegebefohlene [zu ↑ "befehlen" (3)] (besonders Rechtssprache):weibliche Person, die jemandes ↑ "Pflege" (1 a) übergeben, anvertraut ist.
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