Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
pfänden
pfạ̈n|den [mittelhochdeutsch pfenden, althochdeutsch (nur als 2. Partizip) gifantōt]:a) als ↑ "Pfand" (1 a) für eine geldliche Forderung gerichtlich beschlagnahmen:
Möbel, den Lohn pfänden;
bei jemandem vergeblich pfänden;
alles wurde ihm für die Unterhaltsbeiträge bis aufs Existenzminimum gepfändet (Sommer, Und keiner 51);
b) jemandes Eigentum als ↑ "Pfand" (1 a) für eine Forderung gerichtlich beschlagnahmen:
einen säumigen Zahler pfänden lassen;
sie sind schon mehrmals gepfändet worden.
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