Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
pfändbar
pfạ̈nd|bar :(als nicht unbedingt lebensnotwendiges Gut) zur Pfändung geeignet:
der pfändbare Teil des Gehalts;
Kindergeld ist im Allgemeinen nicht pfändbar;
Sie weigerten sich, ein Kind nach üblicher Praxis wie einen pfändbaren Gegenstand zu behandeln (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 5).
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