Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
per
pẹr [lateinisch per]:1. a) gibt an, wodurch etwas befördert, übermittelt wird; mit, durch, mittels:
per Bahn, Post, Schiff;
einen Brief per Einschreiben, per Boten schicken;
per eingeschriebenen/eingeschriebenem Brief;
Am 21. Juni fuhren wir von Rostock über Erfurt … und Reinhardsbrunn per Zug und von da mit dem Bus (Werftstimme 16. 8. 84, o. S.);
b) gibt das Mittel an (wodurch etwas erreicht wird); durch:
sich per Abkommen verpflichten;
per Adresse ([bei Postsendungen] über die Anschrift von) (Abk.: p. A.);
[mit jemandem] per du sein (jemanden duzen);
Der Motor gibt stets die Leistung ab, die der Fahrer per Gaspedal verlangt (Wochenpresse 46, 1983, 53);
ein idealer Schlupfwinkel für Schnapsbrenner zu den Zeiten, als Amerika per Gesetz auf dem Trockenen saß (ADAC-Motorwelt 9, 1986, 57);
ich war, ehe ich mich's versah, per Akklamation gewählt (Heym, Schwarzenberg 35).
2. (Kaufmannssprache) zur Angabe eines Datums, Zeitpunkts; zum, für:
die Ware ist per ersten/erstem Mai lieferbar;
per sofort (in relativ kurzer Zeit; ab sofort);
Die Ergebnisse in der Planerfüllung per 31. August (NNN 12. 9. 86, 6).
3. (Kaufmannssprache) drückt die Beschränkung auf jeweils eine Sache, Erscheinung o. Ä. aus; je, pro:
50 Anschläge per Sekunde tippen;
die Gebühren betragen 3,50 Euro per eingeschriebenen/eingeschriebenem Brief.
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