Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Patrozinium
Pa|t|ro|zi|ni|um, das; -s, …ien [lateinisch patrocinium = Beistand, zu: patronus, 1"Patron"]:1. (katholische Kirche)
a) Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche;
b) Patronatsfest:
Zum Abschluss des Patroziniums kam noch einmal die Gemeinde ins Festzelt (RNZ 6. 10. 92, 5).
2. (im alten Rom) Vertretung eines rechtsunfähigen Klienten durch einen 1"Patron" (1 a).
3. (im Mittelalter) Rechtsschutz, den der Gutsherr seinen Untergebenen gegen Staat und Stadt gewährte.
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