Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Patrimonialgerichtsbarkeit
Pa|t|ri|mo|ni|al|ge|richts|bar|keit, die [zu mittellateinisch patrimonialis = grundherrschaftlich] (früher):private Ausübung der Rechtsprechung vonseiten des Grundherrn über seine Hörigen:
Ursprünglich hieß dieser Raum die »Gerichtsstube«, eine Bezeichnung, die aus der Zeit stammte, in der meine Vorfahren noch die Patrimonialgerichtsbarkeit hatten (Dönhoff, Ostpreußen 207).
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