Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Patent
Pa|tẹnt, das; -[e]s, -e [mittellateinisch (littera) patens = landesherrlicher offener (d. h. offen vorzuzeigender) Brief, zu lateinisch patens = offen (liegend), 1. Partizip von: patere = offen liegen]:1. a) (amtlich zugesichertes) Recht zur alleinigen Benutzung und gewerblichen Verwertung einer Erfindung; patentrechtlicher Schutz:
das Patent ist erloschen;
ein Patent, etwas zum Patent anmelden;
auf diese Maschine haben wir ein Patent;
b) Urkunde über ein Patent (1 a);
c) Erfindung, die durch das Patentrecht geschützt ist:
ein neues Patent entwickeln;
Ü welch ein Glück, dass sie sich für die Notausstiege ein neues Patent (ugs.; eine neue Möglichkeit) ausgedacht haben (Cotton, Silver-Jet 112).
2. Urkunde über eine erworbene berufliche Qualifikation (besonders eines Schiffsoffiziers); Bestallungs-, Ernennungsurkunde:
das Patent als Steuermann erwerben;
ein Kapitän mit dem Patent für kleine, mittlere, große Fahrt.
3. (schweizerisch) Erlaubnis[urkunde] zur Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten:
die Turnhalle … sollte … ausschließlich für Veranstaltungen genutzt werden;
das Wirten war ausgeschlossen, weil dafür das Patent fehlte (NZZ 23. 10. 86, 33).
4. (Geschichte)
a) Urkunde über die Gewährung bestimmter Rechte (z. B. die Gewährung von Religionsfreiheit);
b) öffentlich bekannt gemachter behördlicher Erlass:
das Patent, das der Kurfürst erließ (Kleist, Kohlhaas 75).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Patent