Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ortstermin
Ọrts|ter|min, der:a) (besonders Amtssprache) Zeitpunkt einer vereinbarten oder festgesetzten Zusammenkunft an einem bestimmten Ort [aus offiziellem Anlass]:
zum vereinbarten Ortstermin erschien er nicht;
Auf einem Ortstermin hatten sich die Stadtteilpolitiker einen Eindruck über den Zustand der Toiletten verschafft (SZ 7. 3. 2001, O 2);
b) (Rechtssprache) Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens; Lokaltermin:
das Gericht setzte einen Ortstermin an;
Am gestrigen Abend nahm daraufhin das Gericht den Tatort … bei einem Ortstermin unter die Lupe (taz 1. 3. 2005, 21).
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