Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ordnungswidrig
ọrd|nungs|wid|rig (Rechtssprache):gegen eine Verordnung, amtliche Vorschrift verstoßend:
ordnungswidriges Verhalten im Verkehr;
Das schließt allerdings nicht aus, dass ordnungswidrige Zustände und massenhafte Kleinverstöße wie Vandalismus oder Graffiti-Sprayen dennoch konsequenter bekämpft werden (Woche 19.12. 97, 8).
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