Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Öffnungsklausel
Ọ̈ff|nungs|klau|sel, die (Rechtssprache):Klausel, nach der von bestimmten tarifvertraglichen Regelungen [zum Nachteil der Arbeitnehmer] abgewichen werden darf:
durch eine Öffnungsklausel soll die wirtschaftliche Lage des einzelnen Betriebes besser berücksichtigt werden können;
Die Arbeitgeber beharren auf Öffnungsklauseln des Tarifvertrages und längeren Arbeitszeiten (taz 4. 6. 2005, 26).
Ọ̈ff|nungs|klau|sel, die (Rechtssprache):Klausel, nach der von bestimmten tarifvertraglichen Regelungen [zum Nachteil der Arbeitnehmer] abgewichen werden darf:
durch eine Öffnungsklausel soll die wirtschaftliche Lage des einzelnen Betriebes besser berücksichtigt werden können;
Die Arbeitgeber beharren auf Öffnungsklauseln des Tarifvertrages und längeren Arbeitszeiten (taz 4. 6. 2005, 26).