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Offizialdelikt
Of|fi|zi|al|de|likt, das (Rechtssprache):Straftat, deren Verfolgung auf behördliche Anordnung eintritt:
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall juristisch bewertet wird, ob als Kindesentführung – ein Offizialdelikt – oder als Kindesentziehung – ein Antragsdelikt (MM 25./26. 4. 81, 28).
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