Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
öffentlich-rechtlich
ọ̈f|fent|lich-rẹcht|lich [zu: öffentliches Recht] (Rechtssprache):(von Verwaltungseinrichtungen) mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem bestimmten Nutzungszweck:
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten;
öffentlich-rechtlicher Vertrag (Vertrag, der sich auf Verhältnisse des öffentlichen Rechts bezieht);
wo bleibt denn da die moralische Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten? (Kraushaar, Lippen 185);
Wir sind ein Wohnungsunternehmen und die Tochtergesellschaft einer bedeutenden öffentlich-rechtlichen Regionalbank (MM 3./4. 5. 75, 52).
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