Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Öffentlichkeit
Ọ̈f|fent|lich|keit, die; -, -en:1. als Gesamtheit gesehener Bereich von Menschen, in dem etwas allgemein bekannt [geworden] und allen zugänglich ist:
die literarische Öffentlichkeit;
die Öffentlichkeit erfährt, weiß nichts von diesen Dingen;
die Öffentlichkeit von einer Verhandlung ausschließen;
etwas einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen;
im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen;
unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen;
etwas an die Öffentlichkeit bringen;
sie ist mit ihrem ersten Roman an die Öffentlichkeit getreten (hat ihn veröffentlicht);
sie küssten sich in aller Öffentlichkeit (vor allen Leuten);
die Regierung musste die Flucht in die Öffentlichkeit antreten (musste durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Dinge, die [noch] nicht bekannt werden sollen, etwas zu erreichen, zu erklären versuchen);
dass es … auch noch Flüchtlinge aus Laos und Vietnam gibt, die in der westlichen Öffentlichkeit vergessen würden (Saarbr. Zeitung 5. 12. 79, 2);
Der Finne fürchtet den Erwartungsdruck der Öffentlichkeit. (Dolomiten 1. 10. 83, 18);
das darf ja gar nicht an die Öffentlichkeit kommen (bekannt werden, bekannt gemacht werden; Innerhofer, Schattseite 222);
Mitglieder der Nationalmannschaft mögen doch bitte Bemerkungen über Kollegen in der Öffentlichkeit (vor anderen Leuten) unterlassen (Kicker 6, 1982, 38);
Schon im Juni 1933 forderten sie den Vater auf, sich in aller Öffentlichkeit (↑ "öffentlich" [1]) vom Dritten Reich zu distanzieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 184).
2. das Öffentlichsein; das Zugelassensein für die Öffentlichkeit (1):
das Prinzip der Öffentlichkeit in der Rechtsprechung;
die Öffentlichkeit einer Gerichtssitzung wiederherstellen.
Ọ̈f|fent|lich|keit, die; -, -en:1. als Gesamtheit gesehener Bereich von Menschen, in dem etwas allgemein bekannt [geworden] und allen zugänglich ist:
die literarische Öffentlichkeit;
die Öffentlichkeit erfährt, weiß nichts von diesen Dingen;
die Öffentlichkeit von einer Verhandlung ausschließen;
etwas einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen;
im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen;
unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen;
etwas an die Öffentlichkeit bringen;
sie ist mit ihrem ersten Roman an die Öffentlichkeit getreten (hat ihn veröffentlicht);
sie küssten sich in aller Öffentlichkeit (vor allen Leuten);
die Regierung musste die Flucht in die Öffentlichkeit antreten (musste durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Dinge, die [noch] nicht bekannt werden sollen, etwas zu erreichen, zu erklären versuchen);
dass es … auch noch Flüchtlinge aus Laos und Vietnam gibt, die in der westlichen Öffentlichkeit vergessen würden (Saarbr. Zeitung 5. 12. 79, 2);
Der Finne fürchtet den Erwartungsdruck der Öffentlichkeit. (Dolomiten 1. 10. 83, 18);
das darf ja gar nicht an die Öffentlichkeit kommen (bekannt werden, bekannt gemacht werden; Innerhofer, Schattseite 222);
Mitglieder der Nationalmannschaft mögen doch bitte Bemerkungen über Kollegen in der Öffentlichkeit (vor anderen Leuten) unterlassen (Kicker 6, 1982, 38);
Schon im Juni 1933 forderten sie den Vater auf, sich in aller Öffentlichkeit (↑ "öffentlich" [1]) vom Dritten Reich zu distanzieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 184).
2.
das Prinzip der Öffentlichkeit in der Rechtsprechung;
die Öffentlichkeit einer Gerichtssitzung wiederherstellen.