Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Offenbarungseid
Of|fen|ba|rungs|eid, der (Rechtssprache veraltet, noch umgangssprachlich):Eid, mit dem ein Schuldner [auf Verlangen des Gläubigers] erklärt, seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß dargelegt zu haben und nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen; eidesstattliche Versicherung:
den Offenbarungseid leisten;
Ü die Regierung sah sich gezwungen, den Offenbarungseid zu leisten (zuzugeben, dass sie mit ihrer Politik am Ende sei);
Die »taz« besorgte sogar Photokopien einer eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid), die Lohrmann … geleistet hatte (Spiegel 15, 1984, 241);
Inzwischen erwirkte einer der Gläubiger … einen Haftbefehl …, durch den der wendige Bevollmächtigte zur Ablegung des Offenbarungseides gezwungen werden soll (Spiegel 30, 1976, 97);
Blüm …, der mit falschen Zahlen jongliere, um den Offenbarungseid bei der Altersversorgung hinauszuzögern (Woche 14. 11. 97, 3).
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